Patientenverfügung

Die Vorsorge für den Krankheitsfall

Die Patientenverfügung ist eine Verfügung, die im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung wirksam wird. Wenn ein Patient aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung zu kommunizieren, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Patienten können hierin alles festhalten, auch die medizinischen Therapien und Eingriffe, die sie nicht wünschen. Ärzte und medizinisches Pflegepersonal sind an dieses Dokument gebunden. Für die Angehörigen entsteht im Krankheitsfall eine große Entlastung, denn sie können die Wünsche des Patienten berücksichtigen und entsprechend in die Wege leiten bzw. dafür sorgen, dass nicht gewünschte Maßnahmen ausbleiben.

Die Vorsorgevollmacht

Hiermit kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Krankheitsfall die eigenen Interessen gegenüber Banken, Behörden, Ämtern usw. vertritt und dafür sorgt, dass alle Wünsche umgesetzt werden. Dies kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch ein Gericht verhindern.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie ausführliche Informationen hierzu sowie hilfreiche Downloads.

www.bmjv.de